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Nachrichten | 09.02.2010 | 10:00 UTC

Verfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze

KARLSRUHE: Die Hartz-IV-Regelsätze verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Bundesregierung muss die Höhe der Leistungen für Kinder und Erwachsene bis Ende des Jahres neu berechnen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz für einen erwachsenen Haushaltsvorstand beträgt derzeit 359 Euro. Kinder erhalten davon je nach Alter 60 bis 80 Prozent. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.



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