panthermedia_04201672

Darf ich beim Musik-Stream mitschneiden?

Nach wie vor besteht bei der Aufnahme von Musikstücken im Internet Diskussionsbedarf. Vielen Menschen ist der rechtliche Hintergrund für Kopien von Musikstücken nicht klar. Dazu kommen natürlich auch die dubiosen Machenschaften von Abmahnfirmen, die die Unwissenheit der Hörer ausnutzen.

Mitschneiden ist erlaubt

Genau wie der Fernseher und das Radio zählt die Rundfunkgebührenanstalt seit dem Jahr 2007 multimediale Geräte wie ein Laptop oder einen PC als Empfänger von öffentlich rechtlichen Programmen. Damit sind diese Geräte gebührenpflichtig. Da sich aber in den meisten Haushalten mehrere Geräte wie Fernseher oder Radio befinden, ist mit der Zahlung für diese auch die PC-Gebühr abgegolten. So wie früher per Radiokassettenrekorder kann auch heute ein Musikstream aus dem Internet mitgeschnitten und, das ist jetzt ganz wichtig, zu privaten Zwecken genutzt werden.

Aufnehmen der Musik

Für die Aufnahme der Lieder bestehen unterschiedliche Programme, die es dem Nutzer sehr leicht machen, bestimmte Musikstücke oder auch Stilrichtungen zu filtern und mitzuschneiden. So gibt es gute Anleitungen dazu.

Erlaubt oder nicht?

Die Aufnahme von sogenannten Musikstreams, also im Internetradio abgespielte Lieder, ist zu privaten Zwecken erlaubt. Die Vervielfältigung für den gewerblichen Handel ist natürlich untersagt. Da sollte auch vorsichtig mit der Menge an privaten Kopien umgegangen werden. In der Regel wird eine Kopie auf der Festplatte oder einem Wechseldatenträger als private Nutzung angesehen.

Fazit: Bei der meist kostenlosen Software für den Mitschnitt von Radiostreams ist eine Abmahnfalle ausgeschlossen und es ist auch nicht illegal. Die Software sucht sich je nach Wunsch einen oder mehrere Online-Radiosender weltweit heraus und kopiert das gewünschte Lied auf die Festplatte. Im Prinzip lediglich die modernere Variante dessen, was die ältere Generation früher per Hand erledigte. Im richtigen Moment auf die Aufnahme-Taste drücken. Ein Ärgernis ist aber auch heute noch vorhanden. Wenn der Radiosprecher in das schon laufende Musikstück hinein spricht, ist der Stream verdorben.